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fynf.at-News - News-Beitrag vom 01.04.2020, verfasst von FYNF.at

Maskenpflicht AB 6 April 2020 Die wichtigsten Fragen und Antworten

Schützen Masken gegen eine Infektion?

Nein. Das Ziel ist nach Angaben der Regierung auch nicht der Schutz des Trägers vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus, sondern die Vermeidung der Weitergabe an andere Personen. Mund-Nasen-Schutzmasken verhindern, dass beim Husten, Niesen und auch beim Sprechen Speicheltröpfchen großflächig verteilt werden. Aus diesem Grund halten viele Medizinerinnen und Mediziner das Bedecken von Mund und Nase zumindest für keine schlechte Idee.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) rät dagegen explizit davon ab, Mundschutz zu tragen, wenn man nicht selbst erkrankt ist, da etwa ein falsches Gefühl von Schutz vermittelt werden könnte und eine Maske auch eine Infektionsquelle sei, falls sie nicht richtig verwendet wird. Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) sieht zudem keinen Beleg für einen Schutz durch Einwegmasken gegen durch die Luft übertragene Krankheitserreger.

Sind die Masken gratis?
Ja. Die Masken sollen von den Handelsunternehmen „kostenfrei“ zur Verfügung gestellt werden, wenn der Kunde bzw. die Kundin keine mechanischen Schutzvorrichtungen selbst mitbringen.

Ab wann gilt die Regelung?
Ab 6. April ist der Eintritt in den Supermarkt nur erlaubt, wenn eine Maske getragen wird. Mit der Verteilung der Masken in den Supermärkten wurde bereits begonnen, nach und nach sollen alle Filialen folgen.

Kann ich eine Maske wiederverwenden?

Ja – aber nur unter Einhaltung bestimmter Bedingungen. Prinzipiell kann man die Maske nach dem Einkaufen mit nach Hause nehmen. Am sichersten ist es zwar, sie sofort zu entsorgen, allerdings können Masken vielerorts schnell zur Mangelware werden. Auf jeden Fall sollte der Mundschutz vor der Wiederverwendung entweder gut gewaschen oder zumindest gut getrocknet werden.

Nach einer Tragezeit von etwa drei bis vier Stunden oder bei Durchfeuchtung sollte die Masken durch einen neuen, sauberen und trockenen Schutz ersetzt werden. Gebrauchter Schutz soll nicht offen herumliegen.

Zum Austrocknen der Masken kann man sie etwa für 30 Minuten bei etwa 80 Grad ins Backrohr legen, sagte der Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie, Alexander Blacky, der APA. Allerdings birgt diese Methode Risiken: Das Trocknen muss gut überwacht werden – und ist freilich nur in Elektrobackrohren möglich. Für eine professionelle Reinigung hat der Österreichische Hygiene-Ausschuss allerdings strengere Regeln, die zu Hause praktisch nicht durchführbar sind.

Stoffmasken kann man freilich in der Waschmaschine waschen (bei 60 bis 90 Grad), danach gut trocknen.

Was muss ich bei den Masken sonst noch beachten?
Beim Auf- und Absetzen der Masken muss man vorsichtig sein, um Bakterien und Viren nicht mit den Händen zu verteilen. Auch sollte man darauf achten, dass der Mundschutz gut sitzt und eng anliegt. Während des Tragens sollte man zudem nicht viel an der Maske herumzupfen. Nach dem Abnehmen der Maske vom Gesicht die Hände gut waschen. Außerdem soll jeder seine eigene Maske verwenden und diese nicht mit anderen teilen.

Muss ich zu anderen Menschen Abstand halten, wenn ich eine Maske trage?
Ja, unbedingt. Der Mindestabstand zu anderen Personen von einem Meter gilt trotz Maske. Die Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen mit Seife) sind ebenso weiter einzuhalten. Auch die Regeln bei Niesen und Husten sind weiterhin zu beachten, es sollte weiterhin in die Armbeuge gehustet oder geniest werden.



Gilt die Maskenpflicht auch für Apotheken?
Nein. Derzeit ist die Maskenpflicht nur für Supermärkte und Drogerien vorgesehen.

Wird die Maskenpflicht in allen Filialen gelten?
Nein. Sie gilt nur für Filialen mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. Durchschnittlich liegen klassische Supermärkte laut Handelsverband aber über dieser Grenze – nämlich bei 500 bis 800 Quadratmetern. In allen Geschäften ist ein Meter Mindestabstand weiterhin einzuhalten.

Kann ich auch ohne Maske einkaufen?
Der Handelsverband erklärte dazu, dass Konsumenten und Konsumentinnen grundsätzlich auch ohne Maske Lebensmittel und Drogeriewaren bekommen können. Wenn bei Geschäften Masken verteilt werden, seien diese allerdings verpflichtend zu tragen. Sollte ein Geschäft noch keine Masken haben, könne dort auch ohne Masken eingekauft werden – unter Wahrung des Mindestabstands von einem Meter.
Was gilt als Maske? Darf ich auch Tücher,

</b>Schals oder selbst gemachte Masken verwenden?</b>
Bei den Masken handelt es sich laut Gesundheitsministerium um einen einfachen Mund-Nasen-Schutz. Dieser hat den Zweck, Mund und Nase zu bedecken und eine Verteilung der Viren über die Luft zu verhindern. Masken kann man sich daher auch selbst machen. „Jede Art der Bedeckung von Mund und Nase ist besser als keine Bedeckung“, so ein Ministeriumssprecher. Ein eigenes Gesetz soll regeln, dass auch „Schnellmasken“ ohne medizinische Zertifizierung verteilt werden dürfen.

Ich möchte mir eine Maske nähen. Was muss ich beachten?
Eine selbst genähte mechanische Barriere, die Mund und Nase bedeckt, kann dazu beitragen, das Risiko der Weiterverbreitung des Virus durch Niesen oder Husten zu verringern. Es hängt allerdings von der Durchlässigkeit des Gewebes und vom Sitz der Maske ab, ob dieser Effekt ausreichend erzielt wird. Empfohlen werden feste Stoffe aus Naturfasern, die mindestens zweilagig vernäht und eventuell noch mit Vlies verstärkt werden.

Sollen die Masken für den Supermarkt auch im öffentlichen Raum verwendet werden?
Derzeit ist eine Verwendung im öffentlichen Raum (noch) nicht angeordnet. Auf freiwilliger Basis ist das natürlich möglich.
Darf ich nur alleine einkaufen gehen oder darf ich meine Kinder mitnehmen?

Die am Montag verkündete Vorgabe, dass Supermärkte künftig nur mehr von Einzelpersonen betreten werden dürfen, findet sich nicht im Erlass des Gesundheitsministeriums. Eltern dürfen die Geschäfte weiterhin mit ihren Kindern betreten.

Müssen Kinder auch Masken tragen?
Ja. Das Tragen von Masken gilt auch für Kinder, für Babys ist das Tragen von Masken laut Ministerium nicht notwendig.

Welche Arten von Masken gibt es?
Schutz vor einer Ansteckung für Gesunde bieten nur spezielle Masken – und zwar FFP-Masken. Derartige Atemschutzmasken sind vor allem zum Schutz vor lungengängigem Staub wie Feinstaub, Rauch und Flüssigkeitsnebel (Aerosole) gedacht. Das Klassifizierungssystem unterteilt sich in drei FFP-Klassen („filtering face piece“). Für Bereiche, in denen Menschen engen Kontakt zu Influenza- oder Covid-19-Verdachtsfällen haben, werden mindestens FFP2-Masken empfohlen.

FFP3-Masken haben die höchste Schutzstufe. Weil der Filter entsprechend sehr dicht ist, fällt das Atmen mit einer solchen Maske allerdings schwer und ist gerade für die Atemmuskulatur entsprechend anstrengend. Sie kann darum nur für kurze Zeit getragen werden.

Warum soll man diese Masken nicht im Alltag verwenden?
Da diese Masken teuer sind und gerade im direkten Kontakt mit Kranken und Verdachtsfällen dringend benötigt werden, raten Experten, sie diesen Bereichen zu überlassen und nicht im Alltag zu tragen. FFP-Masken, die ein Ausatemventil haben, dienen zudem nur dem eigenen Schutz. Das eigentliche Ziel der Maskenpflicht, nämlich dass der Träger das Virus möglichst nicht weitergibt, wird damit nicht erreicht.

Links:

Infos der AGES
Infos des Gesundheitsministeriums
Infos in Englisch (Stadt Wien)
Infos in Gebärdensprache (Gesundheitsministerium)
Infos der WHO
Reisehinweise des Außenministeriums nach Ländern geordnet