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Forum: Tipps und Tricks

Aus dem Handyvertrag rauskommen!?!

AutorBeitrag

Friendship

Mitglied

Aus dem Handyvertrag rauskommen!?!
Hallo Leute,

eine Freundin von mir hat vergessen ihren Handyvertrag zu kündigen. Sie hätte 3 Monate vorher kündigen müssen, hat Sie aber vergessen.

Sie will unbedingt aus dem Vertrag raus und sagt immer: ich gehe bis zum obersten Gerichtshof wenn es sein muss!

Wann landet man eigentlich beim obersten Gerichtshof? Habt ihr eine Idee, wie Sie aus dem Vertrag wieder rauskommt?

LG
29.04.2021 12:24

(Paradox)

Bundesgerichtshof ist oberstes deutsches Gericht
Hallo,

also der oberste Gerichtshof steht ganz oben an der Spitze der Gerichte in Deutschland. Zuerst kommt das Amtsgericht, dann das Landgericht, dann Oberlandesgericht und dann kommt das oberste Gericht, der Bundesgerichtshof.

Wenn deine Freundin gegen den Vertrag klagen würde, wäre das erste Verfahren beim Amtsgericht. Dann wird ihre Klage abgewiesen und dann käme Sie zur nächsten Instanz, zum Landgericht, usw. Ihre Klage wird mit Sicherheit auch abgewiesen werden, denn wenn Sie die Kündigungsfrist verpennt und zu spät kündigt, dann läuft der Vertrag weiter. Da kann Sie gerne zum BGH gehen und es dort nochmal versuchen, aber wenn der BGH sein Urteil gefällt hat, ist Schluss. Eine Klage wäre überhaupt nicht erfolgreich, erinnert mich ein wenig an diesen Fall, der auch bis zum obersten Gerichtshof ging, aber letztendlich immer wieder dasselbe Urteil dabei rauskam: Bundesgerichtshof gibt Unternehmen Recht.

Das war bestimmt nur ein Spruch von ihr. Die Verfahren würde sie alle verlieren.
29.04.2021 13:44

(Paradox)

Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen möchten, dann soll Sie eine rechtswirksame Kündigung schreiben, per Post, also per Einschreiben abschicken und
am besten spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit!
29.04.2021 13:50

(Kasimir)

Letzte Möglichkeit: Revision
Hallo zusammen,

es besteht aber auch die Möglichkeit das Urteil prüfen zu lassen, das nennt sich Revision. Eine Revision im Strafrecht ist die letzte Möglichkeit, ein fehlerhaftes Urteil anzugreifen, bzw. aufheben zu lassen.

Das gesamte Urteil wird dann in einem Verfahren nochmal auf Rechtsfehler überprüft (sind die Gesetze eingehalten worden, die Rechte des Angeklagten, gab es Rechtsfehler in irgendeiner Form, usw.) Dann könnte das Urteil aufgehoben oder neu verhandelt werden. Mehr Infos dazu hier.

Bei dieser Verhandlung muss man nicht anwesend sein, die findet vor dem Oberlandesgericht (OLG) oder dem Bundesgerichtshof (BGH) statt.

Grüße
12.05.2021 17:53