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Forum: Anders ?

§209 - zu verschieden um gleich zu...

AutorBeitrag

(BlackEyes)

§209 - zu verschieden um gleich zu sein?
HEUTE ist (gott sei dank), eine GLEICHE MINDESTALTERGRENZE von 12 jahren festgelegt, aber früher...:

homosexuelle beziehungen sind in österreich seit 1971 NICHT MEHR STRAFBAR,
dennoch gelten für hetero- und homosexuelle kontakte immer noch UNTERSCHIEDLICHE mindestaltersgrenzen...
(hetero 14 jahre und homo 18 jahre...)

-> jungen zwischen 14 und 18 jahren dürfen daher keine beziehung mit einem über 19jährigen eingehen. tun sie es dennoch, riskiert ihr Partner zwischen 6 monaten und 5 jahren gefängnis.

-> lesben werden vom gesetzgeber gar nicht erst ernst genommen. bei ihnen könne man ohnehin nicht zwischen sex und körperpflege unterscheiden, heißt es in der regierungsvorlage 1970. deshalb gilt für sie keine besondere höhere altersgrenze, sondern ebenfalls die allgemeine von 14 jahren.

demnach:

20 jährige frau + 17 jährige frau = erlaubt
20 jährige frau + 17 jähriger mann = erlaubt
20 jähriger mann + 17 jährige frau = erlaubt
20 jähriger mann + 17 jähriger mann = SEXUALVERBRECHEN!!!

-> die folge: jedes jahr über 40 strafverfahren und mehr als 30 rechtskräftige verurteilungen.
-> der typische angezeigte ist zwischen 18 und 39 jahre alt.
-> seit einführung des gesetzes im jahre 1971 wurden bereits über 1.000 menschen rechtskräftig verurteilt.

irrefahrt in die §-welt:

ZWEI JUNGEN (13 und 10 jahre alt) haben eine - in diesem alter oft vorkommende - sexuelle beziehung. beide begehen ein sexualverbrechen (§§ 206, 207, StGB: "(schwerer) sexueller mißbrauch von unmündigen"), sind aber noch strafunmündig.

EIN JAHR SPÄTER (der ältere ist nun 14 und der jüngere 11) dem 14jährigen drohen bis zu 5 jahren gefängnis (§§206, 207 StGB i.V.m. § 5 JGG).

EIN JAHR SPÄTER (der ältere ist nun 15 und der jüngere 12) für sexuelle kontakte, die nicht mit einem eindringen in den körper verbunden sind, kann der ältere nun nicht mehr bestraft werden (§ 207 Abs. 4 StGB). solche taten sind aber dennoch nach wie vor ein verbrechen, weshalb anderen personen (wie etwa den Eltern, die das erlauben) wegen anstiftung und beihilfe bis zu 10 Jahre gefängnis drohen (§§ 12, 206f StGB).

WIEDER EIN JAHR SPÄTER (der ältere ist nun 16 und der jüngere 13) nun kann der ältere auch für sexuelle kontakte, die mit einem eindringen in den körper verbunden sind, nicht mehr bestraft werden (§§ 206 Abs. 4, 207 Abs. 4 StGB), außer das eindringen erfolgt mit gegenständen (§ 206 Abs. 4 StGB). alle diese taten sind aber dennoch nach wie vor ein verbrechen, weshalb anderen personen (wie etwa den eltern, die das erlauben) wegen anstiftung und beihilfe bis zu 10 Jahre gefängnis drohen (§§ 12, 206f StGB).

EIN WEITERES JAHR SPÄTER (der ältere ist nun 17 und der jüngere 14) alle genannten beschränkungen entfallen. die beiden dürfen nun jede art von sexualverkehr völlig legal vornehmen.

ZWEI JAHRE SPÄTER (nun ist der ältere 19 und der jüngere 16) die beziehung wird zum SEXUALVERBRECHEN und dem 19jährigen droht wieder gefängnis von mindestens 6 monaten bis zu 5 jahren (§ 209 StGB)

WEITERE ZWEI JAHRE SPÄTER (nun ist der ältere 21 und der jüngere 18) erst jetzt "dürfen sie" bis an ihr lebensende...

... da frag ich mich, wo blieb so lange zeit das menschenrecht und die freiheit lieben zu können, wen man will. es half damals auch kein bericht, daß "der akt" im einvernehmlichen zustande gekommen ist, das heißt, der ältere wurde sowieso verurteilt, auch wenn den partner aus freien stücken sex mit ihm hatte...

hauptsache kinderschänder oder vergewaltiger bekamen WENIGER strafe für ihre taten als homosexuell-liebende.

lebt und liebt, wen ihr wollt, solange ihr niemand anderem damit weh tut...
blessed be*
robby

(für meinungen immer offen)
30.12.2003 16:01

(Megaherz)

Diejenigen die sowas zamschreiben denken nicht nach! Ist hiermit bewiesen sag ich nur dazu!
30.12.2003 16:17

(CocoNutKiss)

Meiner Meinung nach hat jeder das Recht seine Beziehung zu führen wie er will...
und wenn sich jetz ein 20jähriger Mann in einen 16 oder 17jährigen verliebt und die miteinander glücklich sind, sollte das ned als Sexualverbrechen gesehen werden..
wo leben wir eigentlich?
01.01.2004 15:12

(BlackEyes)

in einem land und einer zeit, wo man nur fortschrittlich tut um von mängeln abzulenken...

blessed be*
robby

Zuletzt bearbeitet von (BlackEyes) am 01.01.2004 23:05

01.01.2004 15:17

(Megaherz)

Ich kann Robby nur mit heftigstem Nicken zustimmen!
01.01.2004 20:50

(Prof.The_Frog)

Das was wir wirklich brauchen, ist eine komplett neue Gesetzesnovelle !!

Manche Gesetze sind ja noch aus der Monarchie !!

02.01.2004 11:17

(Skorpion)

Zitat von (BlackEyes):
HEUTE ist (gott sei dank), eine GLEICHE MINDESTALTERGRENZE von 12 jahren festgelegt

Das stimmt leider nicht. (Obwohl das notwenig wäre um zu vermeiden daß Liebesbeziehungen kriminalisiert werden)

Das mindestalter liegt nach den derzeitigen etwas unklar formulierten Gesetzen irgendwo zwischen 14 und 18. Das hängt davon ab wie der jeweilige Richter grade gelaunt ist - denn da hängt es von Bedingungen wie "Entgelt", "ausnützen manngelnder Reife" usw ab, die aber völlig frei auslegbar sind, wann eine solche Bedingung als erfüllt gilt.

Liebesbeziehungen wo ein partner unter 14 ist werden heute auf jeden fall kriminalisiert wenn jemand Anzeige erstattet.

Denn die alterstoleranzklausel, die in dern 80er Jahren eingeführt wurde um das zu vermeiden, wurde im Jahr 2002 - ohne Angabe von Gründen - abgeschafft.
06.10.2005 18:56

LeChuck

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Mitglied von "Mailgruppe_OrtUnbekannt"

Zitat von (BlackEyes):

20 jährige frau + 17 jährige frau = erlaubt
20 jährige frau + 17 jähriger mann = erlaubt
20 jähriger mann + 17 jährige frau = erlaubt
20 jähriger mann + 17 jähriger mann = SEXUALVERBRECHEN!!!

Dir ist aber schon klar, dass auch lesbische Beziehungen "homosexuell" sind, oder?
13.02.2018 19:13