Fragen und Antworten
Wie alt muss ich sein, um den B-Führerschein machen zu können?
Die praktische Fahrprüfung darf grundsätzlich frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden. Mit der Ausbildung kann schon sechs Monate vor dem Erreichen dieses Mindestalters begonnen werden.
Ausnahme: Im Rahmen der L17-Ausbildung können Sie die Fahrschul-Ausbildung mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnen.
Wo beantrage ich den Führerschein?
Den Antrag müssen Sie direkt bei der Fahrschule einreichen. Die Auswahl der Fahrschule ist dabei Ihnen selbst überlassen.
Welche Unterlagen brauche ich bei der Anmeldung in der Fahrschule?
Sie benötigen
* amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis oder Führerschein oder Identitätsausweis)
* eventuell Meldebestätigung (das erleichtert die Abwicklung bei der Fahrschule)
* Nachweis des akademischen Grades falls vorhanden
* im Falle einer Namensänderung zusätzlich jene Urkunden, die die Namensänderung bestätigen
Welche Unterlagen brauche ich noch und wann?
* Ärztliches Gutachten (spätestens vor Anmeldung zur Theorieprüfung direkt an die zuständige Behörde schicken)- Gebühr für die Untersuchung bei Klasse B: ¤ 29,-
* Passfoto (35 x 45 mm, nach aktuellen Kriterien) spätestens bei der Theorieprüfung
* "Erste-Hilfe-Kurs" (6 Stunden) spätestens vor Aufnahme in die Prüfliste für die praktische Prüfung
Wie lang dauert die Fahrschul-Ausbildung für die Klasse B mindestens?
* Theoretische Ausbildung:
26 Unterrichtseinheiten (1 UE = grundsätzlich 50 Minuten) Basisunterricht und
6 UE klassenspezifischer Teil
* Praktische Ausbildung:
3 UE Vorschulung,
3 UE Grundschulung,
X UE Hauptschulung (je nach Können und Fortschritt des Fahrschülers oder der Fahrschülerin)
5 UE Perfektionsschulung einschließlich 3 UE Sonderfahrten (Nachtfahrt, Autobahnfahrt, Überlandfahrt)
1 UE Prüfungsvorbereitung
Wie läuft die theoretische Fahrprüfung ab?
Die Theorie wird als Computerprüfung abgelegt. Sie können zwischen folgenden Sprachen wählen: Deutsch, Englisch, Kroatisch, Slowenisch, Türkisch, Gebärdensprache. Gebühr: ¤ 7,20.
Wie läuft die praktische Fahrprüfung ab?
Sie können die praktische Prüfung erst nach der bestandenen Theorieprüfung ablegen. Und zwar frühestens, wenn Sie das erforderliche Mindestalter erreicht haben. Sie können die Praxisprüfung übrigens auch in einer Fremdsprache ablegen, unter Beibeziehung eines Dolmetschers. Gebühr für die Klasse B: ¤ 32,70.
Was geschieht nach der praktischen Fahrprüfung?
Sofort nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen vorläufigen Führerschein (er wird von Ihnen und der Prüferin oder dem Prüfer unterschrieben) sowie ein Kostenblatt.
Gültigkeit des vorläufigen Führerscheins:
Bis zur Zustellung des Scheckkartenführerscheins - maximal vier Wochen, nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, nur innerhalb Österreichs
Kostenblatt:
Dieses sollte alle angefallenen Kosten (außer den ärztlichen und amtsärztlichen Kosten), wie z.B. Führerscheingebühr (¤ 55,70), Prüfgebühr oder Expressherstellung (¤ 16,-), enthalten. Zusätzlich bekommen Sie einen Zahlschein (mit Antragsnummer).
Achtung: Erst wenn alle im Kostenblatt angegebenen Gebühren bezahlt wurden, wird die Herstellung des Scheckkartenführerscheins bei der Österreichischen Staatsdruckerei von der Führerscheinbehörde in Auftrag gegeben. In den darauf folgenden fünf bis zehn Tagen wird Ihnen der Scheckkartenführerschein per Post zugestellt.
Mehrphasenausbildung – was heißt das?
Das heißt, dass Sie innerhalb des ersten Jahres drei weitere Fortbildungen besuchen müssen.
Wie sieht die zweite Ausbildungsphase beim B-Führerschein aus?
* Absolvierung der ersten Perfektionsfahrt ca. 3 Monate nach Führerscheinerwerb mit einer Fahrschule Ihrer Wahl
* weitere 3 Monate später Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Teil
* weitere 3 Monate später zweite Perfektionsfahrt
Perfektionsfahrt – was ist das?
Sie können Perfektionsfahrten mit Ihrem eigenen Fahrzeug und einer Fahrschule Ihrer Wahl absolvieren. Bei den Perfektionsfahren erhalten Sie Feed back auf Ihr fahrerisches Verhalten bzw. Ihr Können. Dauer einer Perfektionsfahrt: 2 Unterrichtseinheiten à 50 Minuten. Die Fahrten bestehen aus einem praktischen Teil und einem Nachgespräch.
Fahrsicherheitstraining – was ist das?
Das Fahrsicherheitstraining dauert 6 Unterrichtseinheiten à 50 Minuten. Es ist in einen theoretischen (1 UE) und einen praktischen Teil (5 UE) aufgeteilt. Trainingsinhalt: Strategien zur Gefahrenbewältigung. Am selben Tag findet auch ein verkehrspsychologisches Grupengespräch (2x50 Minuten) statt. Darin werden v.a. Unfalltypen und Risiken besprochen. Durchgeführt werden darf das Fahrsicherheitstraining von ÖAMTC, ARBÖ und bestimmten Fahrschulen.
Was passiert, wenn ich die zweite Ausbildungsphase nicht absolviere?
Sollten Sie die zweite Ausbildungsphase nicht rechtzeitig absolvieren, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden. In bestimmten Fällen wie bei Schwangerschaft, schwerer Erkrankung etc. können Ausnahmen gemacht werden. Der Grund muss der Behörde gegenüber nachgewiesen werden.
(Stand: 1.7.2007)
Quelle: AK
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