Was tun, wenn der lang ersehnte Urlaub zum Albtraum wird? Hier einige Tipps, wie man sich schon vor Urlaubsantritt vorbereiten und mögliche Probleme vermeiden kann.
Vorsicht beim Buchen
Schon bei einigen Angeboten im Reiseprospekt ist Vorsicht geboten. Recht häufig finden sich "blumige" Beschreibungen, die bewusst eine falsche Vorstellung bezüglich des Reisezieles bzw. der Unterkunft erwecken.
Oft laufen Konsumenten Gefahr, das Kleingedruckte zu übersehen oder sich falsche Vorstellungen zu machen. Das kann zu Enttäuschungen führen. Denn diese irreführenden Formulierungen können auf versteckte "Mängel" hinweisen.
Katalogsprache:
"Direktflug" - eine oder mehrere Zwischenlandungen können durchgeführt werden.
"gute Verkehrsanbindung, zentrale Lage" - kann auf eine hohe Lärmbelastung hindeuten
"aufstrebender Ferienort" - deutet auf rege Bautätigkeit hin
"unberührte Natur, wildromantische Lage, ruhige Randlage" - ziemlich abgelegen, eventuell ohne Infrastruktur
"strandnah"- Unterkünfte, die nicht direkt am Strand liegen, der Begriff "nah" ist relativ
"naturbelassener Strand" - Strand kann verschmutzt sein, wahrscheinlich keine Toiletteanlage, Duschen und Umkleidekabinen, keine Lokale.
Grundsatz der "Prospektwahrheit"
Für Reiseveranstalter und Gestalter von Katalogen gilt der Grundsatz der "Prospektwahrheit". Dies bedeutet, dass alles, was im Katalog beschrieben und mit schönen Fotos bebildert wird, Vertragsbestandteil und somit für beide Teile bindend ist.
Wenn Leistungen nicht in der vereinbarten Form erbracht werden, liegt ein Mangel vor und der Reisende hat Anspruch auf Gewährleistung. Jedoch muss das im Einzelfall überprüft werden.
Schon am Urlaubsort reklamieren
Wenn die Bedingungen am Urlaubsort (z. B. Hotel, Strand etc.) nicht den Angaben im Katalog bzw. den Vereinbarungen auf der Buchungsbestätigung entsprechen, sollten Sie das keinesfalls ruhig erdulden, sondern sofort reklamieren und eine Verbesserung dieser Mängel verlangen.
Sie haben Anspruch auf die Leistungen entsprechend den Angaben im Katalog. Jeder festgestellte Mangel muss unverzüglich einem Vertreter des Veranstalters mitgeteilt werden. Geschieht dies nicht, kann das bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen nachteilig sein. Verlangen Sie vom Vertreter des Veranstalters eine schriftliche Bestätigung Ihrer erfolgten Reklamation.
Beweise sammeln
Sollte der Vertreter des Reiseveranstalters nicht leicht erreichbar sein, sammeln Sie für eine nachträgliche Beschwerde andere Beweise.
Zum Beispiel eine schriftliche Bestätigung des Hoteliers oder der Fluglinie, Fotos, Videoaufnahmen, Zeugen, auch Belege für Kosten eigener Verbesserungsbemühungen.
Ansprüche geltend machen
Waren die Urlaubstage verpatzt und fruchteten auch Reklamationen vor Ort nichts, müssen Ansprüche nach der Rückkehr geltend gemacht werden.
- Machen Sie nach der Rückkehr Ihre Ansprüche mit einem eingeschriebenen Brief gegen den Reiseveranstalter geltend.
- Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abspeisen. Eine Preisminderung ist in bar zu gewähren. Wie hoch die Ansprüche sind, kann man in der sogenannten "Frankfurter Tabelle" nachlesen. Sie liefert Richtwerte, wie viele Prozent des Reisepreise für einen bestimmten Mangel vom Reiseveranstalter zurück verlangt werden können. Die Liste findet sich auf der Homepage der AK Burgenland.
- Hatte der Urlaub wegen solcher Mängel keinen Erholungswert oder war der Erholungswert dadurch erheblich beeinträchtigt, kann Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude geltend gemacht werden. Voraussetzung: Verschulden des Reiseveranstalters.
Link: AK Burgenland: http://www.akbgld.at/
Quelle: http://burgenland.orf.at/magazin/imland/thema/stories/198960/
Ich habe einen Schatz gefunden ... und er trägt deinen Namen
So wunderschön und wertvoll... Und mit keinem Geld der Welt zu bezahlen
(c) Silbermond
So wunderschön und wertvoll... Und mit keinem Geld der Welt zu bezahlen
(c) Silbermond
12.06.2007 08:22