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Forum: Immobilien

Neues Gebäude für Gemeinde?

AutorBeitrag

NattiMatti

Neues Gebäude für Gemeinde?
Guten Morgen,

ich hätte eine Frage. Und zwar arbeite ich Teilzeit bei der Gemeinde und sitze im Gemeinderat.
Dort wurde beschlossen, dass für das Gemeindehaus ein neues Gebäude errichtet werden soll.
Mir ist aber zu Ohren gekommen, dass dies alles abgesprochen sei mit bekannten Bauherren und das sie den Auftrag bekommen würden.
Das ist mir ehrlich gesagt alles ein wenig schleierhaft.

Muss man so eine Maßnahme nicht ausschreiben? Und wenn ja, da kann man ja nicht einfach den Lieblingsmenschen dafür beauftragen, oder?
30.10.2019 08:17

larsianer

Mitglied von "Mailgruppe_OrtUnbekannt"

Sobald es um Aufträge öffentlicher Hand geht, müssen diese ausgeschrieben werden.
Je nachdem, wie hoch die Kosten für den Auftrag sind (soweit ich weiß als Netto-Betrag), muss der Auftrag national bzw. EU-weit ausgeschrieben werden.

Eine Ausschreibung, auch Vergabe genannt, wird durchgeführt, um Wettbewerb zu erzeugen und zu verhindern, dass immer "die gleichen Leute" die Aufträge bekommen.
Jetzt mal unabhängig davon, ob es sich um Bau-, Liefer-, oder sonstige Dienstleistungen handelt.
Da gibt es ein Auswahlverfahren (einstufig oder zweistufig) und eine Eignungsprüfung der Bewerber.
Es kann zufällig sein, dass der Bauherr, den ihr bevorzugt, auch das beste Angebot hat. Aber das ist nicht immer so.
30.10.2019 09:25

cherrycola

Mitglied von "Mailgruppe_OrtUnbekannt"

Ach, und ihr glaubt den ganzen Schwachsinn? Da seid ihr ja ziemlich naiv.
Klar, ich kann verstehen, wieso man Ausschreibungen durchführt.
Aber wenn wir mal ehrlich sind: Es gibt doch immer schwarze Schafe. Genauso gibt es auch Leute, die sich bestechen lassen, um einen Bewerber auszuwählen.
Vor allem in der Politik sowieso auch im öffentlichen Sektor ist Korruption und Bestechung nichts Neues.
Würde mich von den "Grundsätzen" nicht blenden lassen.
Als Kleinunternehmer würde ich mich persönlich nie für eine Ausschreibung bewerben.
30.10.2019 10:21

NattiMatti

Glücklicherweise gibt es ja Menschen wie mich, die genau diese Vorurteile aus dem Weg schaffen wollen und mit viel Fleiß auch werden.
Ich möchte nämlich, dass jeder die gleiche Chance bei der Vergabe hat. Und ich finde auch, dass es eher nicht der Fall sein wird, dass deren "Liebling" das beste Angebot hat.
Mir ist nämlich auch schon zu Ohren gekommen, dass die gar nicht so gute Arbeit leisten, wie man denkt, weil sie ziemlich teuer sind.
Daher habe ich Hoffnung, dass ich da mehr rausholen kann.

Die Frage ist nur: Schaff ich das alleine? Werde mich da irgendwie einklinken müssen in dieses Vergabeverfahren.
Hoffentlich kann ich meinen Vorgesetzten davon überzeugen, dass ich mich um die Bewerber kümmere.

Wie ist das im Verfahren? Unterschied zwischen einstufig und zweistufig? Wie könnte ich beweisen, dass deren "Liebling" ungeeignet ist?
30.10.2019 11:28

larsianer

Mitglied von "Mailgruppe_OrtUnbekannt"

Tja, das müsstest erstmal hinbekommen.
Wobei ich auch vermute, dass du das bestimmt nicht alleine entscheiden dürftest, vor allem, wenn ja jetzt schon jemand "feststeht" oder mit hoher Wahrscheinlichkeit in Frage kommt.

Einstufiges Verfahren: Von all den Bewerbern wird ein Bewerber ausgewählt.
Zweistufiges Verfahren: Stell dir vor, es gibt sowas wie eine 2. Runde, also eine engere Auswahl. Und von denen, aus der engeren Auswahl, wird ein Bewerber ausgewählt.
Mehr zu Vergabeverfahren findest du hier: https://www.ibau.de/akademie/glossar/auftrag/

Beweisen, dass der schon eventuell feststehende Bewerber ungeeignet ist, könntest du eigentlich nur mit konkreten Beweisen.
Gibt es irgendwo Aufzeichnungen darüber, dass er vorgezogen wird? Wenn ja, könnte man ihn ausschließen vom Verfahren.
Oder finde unter den Bewerbern jemanden, der sich einfach besser eignet.
30.10.2019 12:37