kann man den Investitionsabzugsbetrag (IAB) auch für ein Tiny House nutzen? Ich bin mir unsicher, ob das steuerlich als bewegliches Wirtschaftsgut gilt oder eher wie eine Immobilie behandelt wird.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie sieht es mit der betrieblichen Nutzung aus? Hat jemand praktische Erfahrungen damit oder Tipps zur Umsetzung?
2026-04-07 07:50
