Hallo,
also der oberste Gerichtshof steht ganz oben an der Spitze der Gerichte in Deutschland. Zuerst kommt das Amtsgericht, dann das Landgericht, dann Oberlandesgericht und dann kommt das oberste Gericht, der Bundesgerichtshof.
Wenn deine Freundin gegen den Vertrag klagen würde, wäre das erste Verfahren beim Amtsgericht. Dann wird ihre Klage abgewiesen und dann käme Sie zur nächsten Instanz, zum Landgericht, usw. Ihre Klage wird mit Sicherheit auch abgewiesen werden, denn wenn Sie die Kündigungsfrist verpennt und zu spät kündigt, dann läuft der Vertrag weiter. Da kann Sie gerne zum BGH gehen und es dort nochmal versuchen, aber wenn der BGH sein Urteil gefällt hat, ist Schluss. Eine Klage wäre überhaupt nicht erfolgreich, erinnert mich ein wenig an diesen Fall, der auch bis zum obersten Gerichtshof ging, aber letztendlich immer wieder dasselbe Urteil dabei rauskam:
Bundesgerichtshof gibt Unternehmen Recht.
Das war bestimmt nur ein Spruch von ihr. Die Verfahren würde sie alle verlieren.
29.04.2021 13:44