Also ich kann dir da gerne ein wenig weiterhelfen.
Durch einen Unglücksfall in meiner eigenen Familie habe ich das leider Gottes alles schon mal lernen müssen.
Bei der Wohnung ist es grundsätzlich mal so, dass du zuerst sehen musst, ob das Mietverhältnis automatisch auf irgendwen übergeht oder so. Das könnten eine Ehefrau oder ein Mitbewohner sein.
Wenn nicht, dann geht der Mietvertrag nämlich auf die Erben über. Das passiert automatisch nach 14 Tagen, um den Vermieter auch zu schützen.
Wenn ihr das nicht wollt, dann müsst ihr den Mietvertrag innerhalb dieser 14 Tage kündigen und dem Vermieter bescheid sagen.
Allerdings muss dann auch die Wohnung geräumt werden, was doch recht knapp werden könnte. Es ist aber gut, dass du dich informierst.
Wenn du noch mehr wissen willst, dann würde ich an deiner Stelle mal hier vorbeisehen:
http://raeumungen.at/tod-des-mieters-was-erben-vermieter-wissen-sollten/23.06.2022 13:50