Berufsfotograf:
a) Lehre:
Die Lehrzeit beträgt in der Regel 3 1/2 Jahre (Ausnahmen gibt es) und wird in einem Betrieb mit Lehrlingsausbildungsberechtigung absolviert. Während der Lehrzeit besucht der angehende Fotograf die Berufsschule. Eine verküzte Lehrzeit gilt für Maturanten oder wenn bereits eine andere Lehre (dem Berufsausbildungsgesetz unterliegendem Lehrberuf) oder eine Facharbeiterprüfung in einem land- und forstwirtschaftlichen Lehrberuf erfolgreich abgeschlossen wurde.
Voraussetzung:
• Absolvierung der 9-jährigen Schulpflicht
• Besuch der Berufsschule
• Lehrabschlußprüfung
Wer bildet Lehrlinge aus?
Viele Berufsfotografen in allen Bundesländern. Eine eigene Liste gibt es nicht. Wir empfehlen Ihnen, die Fotografen direkt zu kontaktieren.
b) Schule:
Höhere Abteilung für Fotografie und visuelle Medien
Aufnahmebedingungen
* Vollendung des 14. Lebensjahres
* Erfolgreicher Abschluß der 8. Schulstufe
* Nachweis der körperlichen Eignung
* Erfolgreiche Ablegung einer Aufnameprüfung
Anmeldung:
Mittels dem im Sekretariat erhältlichen Voranmeldungsformular.
Adresse:
Höhere Graphische Bundes- Lehr- und Versuchsanstalt
Leyserstraße 6, A-1140 Wien
Telefon: +43/1/982 39 14, Fax: +43/1/982 39 14 111
http://www.graphische.at/
c) Kolleg:
Kolleg für Fotografie
Aufnahmebedingungen:
* Matura
* Nachweis der körperlichen Eignung
* Ablegen eines fachlichen Eignungstests
Adresse:
Höhere Graphische Bundes- Lehr- und Versuchsanstalt
Leyserstraße 6, A-1140 Wien, Telefon: +43/1/982 39 14, Fax: +43/1/982 39 14 111
http://www.graphische.at/
Mehr Infos dazu unter
http://www.fotografen.at
Ich habe einen Schatz gefunden ... und er trägt deinen Namen
So wunderschön und wertvoll... Und mit keinem Geld der Welt zu bezahlen
(c) Silbermond
19.05.2008 18:49