Mach es wie die großen Unternehmen: Auch einfache Arbeitnehmer können mit klugen Steuer-Tricks Geld vom Finanzamt zurück bekommen. Unverständlich: 80 Prozent der Arbeitnehmer machen von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch, obwohl pro Jahr durchschnittlich 100 Euro zu holen wären. Eine neue Serie auf Krone.at zeigt dir wie. Praktisch: Die Amtswege kannst du dir sparen, alles lässt sich jetzt auch online erledigen!
DER SINN DER ARBEITNEHMERVERANLAGUNG:
Wer als Arbeitnehmer arbeitet, hat mit Steuern normalerweise nicht viel zu tun: Der Arbeitgeber behält diese Beträge als Lohnsteuer zurück und führt sie ab.
Dabei sind viele persönliche Faktoren, welche sich steuermindernd auswirken können, nicht berücksichtigt. Im Klartext: Der Arbeitnehmer zahlt meistens zu viel Lohnsteuer.
Genau diese zu viel gezahle Steuer kann man sich nach Jahresende zurückholen. Dazu gibt man - in der Regel auf freiwilliger Basis - eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt ab.
Dabei können dann auch persönliche Faktoren wie Kosten für Breitband-Internet, für Kurse oder Fachliteratur geltend gemacht werden.
Selbst wenn man nur eine Kleinigkeit geltend machen kann, führt die Arbeitnehnmerveranlagung so gut wie immer zu einer Steuerrückzahlung.
Bedeutet: Man kann dabei eigentlich nur gewinnen. Der durschnittliche Arbeitnehmer kann so jährlich etwa 100 Euro zurückholen.
Aus Unwissenheit oder Faulheit machen nur wenige Arbeitnehmer (etwa 20 Prozent) von der Möglichkeit der Veranlagung Gebrauch.
Falls du zu den anderen 80 Prozent gehörst, solltest du das Versäumte schleunigst nachholen. Du kannst nicht nur für das abgelaufene Jahr veranlagen, sondern gleich für die letzten fünf Jahre.
TIPPS:
Breitband-Internet absetzen
Wer sich nach dem 30.4.2003 einen Breitband-Internetanschluss (Kabel oder ADSL) zulegt hat oder noch zulegt, kann die Kosten dafür als Sonderausgaben abziehen. Auch dann, wenn der Anschluss nur privat genutzt wird.
Erlaubt sind bis zu 50 Euro für die Einrichtung des Anschlusses und bis zu 40 Euro monatlich für die Grundgebühren.
Damit kann man jährlich bis zu 530 Euro geltend machen. Das bringt bei einem angenommenen Steuersatz von 25 Prozent 132,50 Euro vom Finanzamt!
Computerkauf
Wenn man sich für zu Hause einen PC anschafft und diesen auch beruflich nutzt, kann man die Ausgaben als Werbungskosten absetzen.
Allerdings nur zu jenem Prozentsatz, zu dem man ihn beruflich nutzt. Das Finanzamt geht in der Regel von 60 Prozent beruflicher Nutzung aus.
Tipp: Am besten eine Bestätigung vom Chef geben lassen, dass man den PC zu Hause für den Job braucht.
Arbeitskleidung
Ist für den Beruf eine bestimmte Arbeitskleidung erforderlich, kann man die Ausgaben dafür als Werbungskosten absetzen. Die Palette reicht von Maleranzügen und Arbeitsmänteln bis zu Uniformen.
Nicht absetzbar ist Kleidung, die auch privat getragen werden kann. Darunter fallen auch Anzüge.
Fachliteratur
Bücher, die eindeutig der beruflichen Sphäre zuzurechnen sind, können als Werbungskosten abgesetzt werden. Allgemeinbildende Lexika gehören nicht dazu.
Wichtig: Auf dem Kaufbeleg muss der genaue Titel des Buches aufscheinen. Die Bezeichnung "Fachbücher" reicht nicht!
13.01.2004 10:40