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Forum: Beruf & Bildung

Arbeitnehmerveranlagung

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Naddy

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Wiener Mitglied

Arbeitnehmerveranlagung
Ich habe erst vor kurzem wieder meine Arbeitnehmerveranlagung ausgefüllt und eingereicht und prompt doch wieder eine schöne Gutschrift vom Finanzamt zurück bekommen..

Jedem Arbeitnehmer steht die Möglichkeit zu, eine Arbeitnehmerveranlagung auszufüllen.. und ist in die meisten Fälle sehr ratsam..

Beispiel.. du hast Jänner bis März bei einer Firma gearbeitet...
von April mit Juni bist du Arbeitslos gewesen
von Juli an hast wieder bei einer anderen Firma gearbeitet...

bei der Arbeit von Jänner bis März wurden dir die Steuern monatlich aber auf die basis fürs ganze Jahr bezogen berechnet...

allein dafür bekommst dann einiges an Steuer zurück..

hast du eine Haftpflichtversicherung, Haushaltsversicherung, Hundeversicherung... usw.. kannst du die von der Steuer absetzen...

genauso auch kannst du den Kirchenbeitrag absetzen und bekommst einen prozentuellen Anteil zurück

usw...

Die Arbeitnehmerveranlagung kannst du bis auf 5 Jahre zurück einreichen...

Formulare und Infos findest du unter

http://www.help.gv.at/34/Seite.340000-17411.html
HM! Ich will deinen Brudern nicht so voreilig verdammen. Um ein Werk zu beurteilen, muß man tiefer eindringen. ....... (c)Titus / Der Talisman / Johann Nestroy
27.09.2004 22:16

(Highart)

Von Vorteil ists, wenn die Arbeitnehmerveranlagung über Finanz-Online gemacht wird... (https://finanzonline.bmf.gv.at/)

(Anmerkung: Steuerausgleich via Internet ist VERPFLICHTEND für jene, denen ein Internetzugang zur Verfügung steht, dh die Formulare, die man persönlich beim Finanzamt abgeben kann, "sollten" nicht verwendet werden)

Man kann sich VOR Absenden des Formulars die Steuer ausrechnen lassen, und falls es zu einer Nachzahlung (zB durch einen zu niedrigen Freibetragsbescheid) kommen sollte, die eingegebenen Daten einfach wieder löschen.

Das Ausfüllen einer Arbeitnehmerveranlagung ist NICHT verpflichtend, solange man keinen Nebenjob ausübt mit dem man über die jährliche "Zusatzverdienstgrenze" kommt. Ansonsten wird man sowieso mehr oder weniger freundlich vom Finanzamt dazu aufgefordert, die Steuererklärung zu machen.

lg

PS: Breitband-Internet ist steuerlich absetzbar ;)
29.09.2004 08:04