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marko182 (43)

Forum: Weltbewegendes

...was meint ihr dazu...

Seiten (2): [1] 2 >| (Beitrag 1-10/17)

AutorBeitrag

(salvia)

...was meint ihr dazu...
60 Jahre Haft für 80-Jährigen

Ein ehemaliges Mitglied des rassistischen Ku Klux Klans ist zu 60 Jahren Haft wegen dreifachen Totschlags verurteilt worden. Nach Auffassung des US-Gerichts hatte der heute 80-jährige Edgar Ray Killen 1964 maßgeblichen Anteil an der Tötung von drei Bürgerrechtlern.

Killen war bereits in den 60er Jahren zusammen mit 17 Komplizen im Zusammenhang mit den Morden angeklagt gewesen, allerdings nur wegen Bürgerrechtsverletzungen. Die Jury konnte sich damals nicht auf einen Schuldspruch einigen. Er blieb auf freiem Fuß. Sieben Komplizen wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt.

Die ermordeten 20 bis 24 Jahre alten Bürgerrechtler hatten 1964 in Philadelphia Wähler registrieren wollen. Die Bluttat war einer der Wendepunkte in der amerikanischen Bürgerrechtsbewegung und wurde durch den Film "Mississippi Burning" von 1988 weltweit bekannt.

In der Zeit zwischen 1882 und 1968 sind nach Angaben des US-Senats mehr als 4.700 Menschen Lynchmorden zum Opfer gefallen. Sieben US-Präsidenten hätten während der Zeit von 1890 bis 1952 den Kongress aufgefordert, das Lynchen zu beenden.

n-tv.de

abgefahren,oder ??
auch wenn er 80 ist,und es ihm allen anschein nach eh egal ist...ich finde es absolut richtig dass er verurteilt worden ist...das einizige was ich traurig finde ist,dass sich die justiz sooo viel zeit gelassen hat...
und "totschlag" ist ja wohl auch ein witz...
Bei mir herrscht "malerische Unordnung".
Selbst wenn ich etwas liegenlasse,
paßt es oft sogar farblich dorthin.
23.06.2005 19:39

(iNa)

60 jahre haft für einen 80 jährigen?

rorfl der wird sicher keiner 150 Jahre alt... das find ich blödsinn... wieso genau 60 Jahre ?? Da kann ich ja genau so gut sagen "Lebenslang" (:

weil der wird höchstens 20 jahre da drinnen sein gg

buSsi und kiSs
.. iNa .. (:
23.06.2005 21:09

(Falterleser)

mal schauen
mal schauen! Kommt drauf an ob das Essen gut ist im Gefängnis
LIFE IS SHORT - ENJOY IT!
23.06.2005 21:19

BobbyEmperor

Avatar

Oberösterreichisches Mitglied

Zitat von (iNa):
wieso genau 60 Jahre ??

Vielleicht weil das ein übliches Strafmaß in diesem Fall ist? Das Ausmaß einer Strafe kümmert sich außerdem nullkommanichts drum, wie alt der Verurteilte ist, sodern es wird primär nach den üblichen Strafausmaßen vorgegangen. Und Alter ist kein Milderungsgrund.
Sometimes the roads we take do not turn out to be the roads we envisioned them to be.
Garth Brooks, booklet "the hits"
23.06.2005 21:56

(Alexandra)

Zitat von BobbyEmperor:
Und Alter ist kein Milderungsgrund.

Absolut korrekt!! Jedoch ist da die Abschreckwirkung wohl nicht ganz gelungen. Wenn erst Täter nach 40 Jahren bestraft werden und zudem auch noch auf (fast) natürlichen Wege sterben dürfen, dann war die Strafe nicht gerecht. Für diesen alten Mann ist diese Strafe keine Strafe, denn er bekommt ein Dach über den Kopf, bekommt 3 mal täglich warmes Essen und ihm wird es wenig kümmern, ob er im Knast oder im Freien stirbt, denn er hat sein Leben ja gelebt.

Eine Strafe wäre es gewesen, dass er die letzten Tage seines jämmerlichen Lebens in einem Schwarzenviertel verbracht hätte, dann hätte er die Demütigung erlebt, die er jahrelang Anderen angedeihen liess. Zumindest wäre es eine fairere Strafe gewesen und vielleicht eine Genugtuung für die Nachkommen der Gequälten!!
Das Geheimnis liegt in der Sosse - Zit. "Grüne Tomaten"
23.06.2005 23:27

(salvia)

im endeffekt ist die länge der strafe irrelevant...das sie vollzogen wird ist wichtig...
alexandra,da geb ich dir recht...so ein lebensabend im schwarzenviertel für den feinen herren,und er könnt sich seine scheiss maske wohin stecken...
sorry den ausdruck,aber der kkk ezürnt mich immer wieder,denn die aktivitäten sind zwar heutztage nicht mehr so offensichtlich,finden aber trotzdem immer noch statt...
Bei mir herrscht "malerische Unordnung".
Selbst wenn ich etwas liegenlasse,
paßt es oft sogar farblich dorthin.
23.06.2005 23:34

(theriddler)

Zitat von (iNa):
60 jahre haft für einen 80 jährigen?

rorfl der wird sicher keiner 150 Jahre alt... das find ich blödsinn... wieso genau 60 Jahre ?? Da kann ich ja genau so gut sagen "Lebenslang" (:

weil der wird höchstens 20 jahre da drinnen sein gg
Ja,Ina...das ist teilweise aberwitzig...in Spanien sind vor wenigen Tagen auch mehrere Marrokaner und ein Syrer zu 74.000!!! Jahren verurteilt worden.
Macht ja wohl keinen wirklichen Sinn... ;)
"Und bleibt der Zina fern,siehe es ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg"
24.06.2005 11:39

(theriddler)

Zitat von (Falterleser):
mal schauen! Kommt drauf an ob das Essen gut ist im Gefängnis
Einfach nur... *lol*
"Und bleibt der Zina fern,siehe es ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg"
24.06.2005 11:40

(theriddler)

Zitat von (Alexandra):
Zitat von BobbyEmperor:
Und Alter ist kein Milderungsgrund.

Absolut korrekt!! Jedoch ist da die Abschreckwirkung wohl nicht ganz gelungen. Wenn erst Täter nach 40 Jahren bestraft werden und zudem auch noch auf (fast) natürlichen Wege sterben dürfen, dann war die Strafe nicht gerecht. Für diesen alten Mann ist diese Strafe keine Strafe, denn er bekommt ein Dach über den Kopf, bekommt 3 mal täglich warmes Essen und ihm wird es wenig kümmern, ob er im Knast oder im Freien stirbt, denn er hat sein Leben ja gelebt.

Eine Strafe wäre es gewesen, dass er die letzten Tage seines jämmerlichen Lebens in einem Schwarzenviertel verbracht hätte, dann hätte er die Demütigung erlebt, die er jahrelang Anderen angedeihen liess. Zumindest wäre es eine fairere Strafe gewesen und vielleicht eine Genugtuung für die Nachkommen der Gequälten!!
Und weiter...?Damit wird im Grunde provoziert,das sie ihn erkennen und den gleichen Scheiss bauen...dann werdens 40 Jahre später dazu verurteilt,in einem Weissenviertel zu leben,wo sie dann von den Weissen erkannt werden,die dann wieder die gleiche Scheisse bauen usw.
"Und bleibt der Zina fern,siehe es ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg"
24.06.2005 11:45

(ivy)

Die Urteile mit den "überzogenen" Jahren Gefängnisstrafe (echt 47.000?) werden deswegen ausgesprochen, um den Tätern eine vorzeitige Entlassung zu versauen. "Lebenslang" bedeutet ja in Österreich zum Beispiel 20 Jahre - und wenn du eine sehr gute Führung hast, wirst du sogar noch früher raus gelassen.
Wenn man daher soviele Jahre aufgebrummt bekommt, errechnet sich die Bewährungsfrist irgendwie anders und der Täter muß wesentlich länger sitzen.
Ich habe aber bisher nur gehört, daß es in Amerika so gehandhabt wird, in Österreich habe ich noch von keinem solchen Urteil vernommen.
24.06.2005 12:42

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