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Freigänger warf Kind von Balkon

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Naddy

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Wiener Mitglied

Freigänger warf Kind von Balkon
Wie kann es sein, dass ein brandgefährlicher, geistig abnormer Rechtsbrecher nach nur 15 Monaten für einen Freigang aus der Klinik entlassen wird? Diese Frage stellt sich bei einem Prozess gegen die Republik Österreich. Klägerin ist die Mutter eines dreijährigen Mädchens, das von dem Mann schwer verletzt wurde.

Der 33-Jährige stand bereits 1999 wegen versuchten Mordes in Graz vor Gericht. Damals sagte ein Psychiater über ihn: "Auch in Zukunft ist mit Straftaten zu rechnen - auch mit Tötungsdelikten." Der Mann wurde in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Warnungen ignoriert
Doch um die Warnungen des Psychiaters kümmerte sich später niemand. Schon nach 15 Monaten wurde der Verurteilte auf die Öffentlichkeit losgelassen. Hier im Speziellen auf seine frühere Freundin, die über das problematische Vorleben des Mannes nie informiert worden ist.

Dreijährige von Balkon geworfen
Bei einem Freigang kam es zum Streit. Der 33-Jährige - er war alkoholisiert - packte das dreijährige Kind der Frau und warf es von einem Balkon fast fünf Meter in die Tiefe. Die Kleine wurde schwer verletzt. Nach eindringlichen Warnungen des Staatsanwaltes verhängte das Gericht über den Mann lebenslange Haft.

Freigänge nicht überwacht
Jetzt klagt die Mutter des Mädchens die Republik und das Land Steiermark auf 37.000 Euro Schadenersatz. Ihr Anwalt Oliver Stenitzer erhebt schwere Vorwürfe: die bis zu dreitägigen Freigänge ihres Ex-Freundes seien nicht überwacht worden.

Und wie argumentieren die Beklagten? Das Land, dem die psychiatrische Klinik gehört, schiebt die Schuld auf den Bund, der für den Strafvollzug zuständig ist...

Quelle: Krone
HM! Ich will deinen Brudern nicht so voreilig verdammen. Um ein Werk zu beurteilen, muß man tiefer eindringen. ....... (c)Titus / Der Talisman / Johann Nestroy
19.03.2005 09:45