Zitat von (ivy):
Die Urteile mit den "überzogenen" Jahren Gefängnisstrafe (echt 47.000?) werden deswegen ausgesprochen, um den Tätern eine vorzeitige Entlassung zu versauen. "Lebenslang" bedeutet ja in Österreich zum Beispiel 20 Jahre - und wenn du eine sehr gute Führung hast, wirst du sogar noch früher raus gelassen.
Wenn man daher soviele Jahre aufgebrummt bekommt, errechnet sich die Bewährungsfrist irgendwie anders und der Täter muß wesentlich länger sitzen.
Ich habe aber bisher nur gehört, daß es in Amerika so gehandhabt wird, in Österreich habe ich noch von keinem solchen Urteil vernommen.
Wenn man daher soviele Jahre aufgebrummt bekommt, errechnet sich die Bewährungsfrist irgendwie anders und der Täter muß wesentlich länger sitzen.
Ich habe aber bisher nur gehört, daß es in Amerika so gehandhabt wird, in Österreich habe ich noch von keinem solchen Urteil vernommen.
Sagen wir einfach:"solang Du lebst is nix mehr und fertig"...son Schwachsinn gibts in der Shariarechtsprechung nicht,weils eben Schwachsinn ist...
Scheiss bürokratie...die wird selbst dann eingehalten,wenn es völlig ausgeschlossen ist...einfach lachhaft...deswegen liebe ich ja die westliche Welt so...einfache Dinge zu erschweren ist das Steckenpferd der Demokratie...
"Und bleibt der Zina fern,siehe es ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg"
24.06.2005 13:16