Vor einigen Wochen wurden auf der Kärntner-Strasse vom Verein gegen Tierfabrik ein Kurzfilm über Schweinehaltung gezeigt. Ich konnte mein Entsetzen nicht verbergen und die Grausamkeit, wie wir mit unseren Nutzieren umgehen nicht glauben. Schweine, die getreten und geschlagen werden, bevor sie zur erlösenden Schlachtbank geführt werden. Ferkeln werden am lebendigen Leib ohne Betäubung die Eier abgeschnitten und auch ihre Schwänzchen, damit sie nicht spielen können. Schweine sind eines der intelligentesten Tiere und sind dem Menschen zu 98 % genetisch am ähnlichsten. In Schweden hat man ein Projekt mit freilaufenden Schweinen gemacht und festgestellt, dass diese Tiere äußerst sozial, liebevoll und reinlich sind. Diese Tiere haben keine Lobby und werden meist mit eher unschönen Eigenschaften beschrieben.
Hier der Inhalt des Flugblattes vom VGT, wenn ihr mehr darüber wissen wollt, klickt bitte auf www.vgt.at.
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ÖVP – Gesetz verschlechtert die Situation der Tiere in allen Bundesländern
Vor der letzen Wahl versprach die ÖVP ihren langjährigen Widerstand endlich aufzugeben und einem neuen, modernen Bindestierschutzgesetz zuzustimmen. Die anderen 3 Parlamentsparteien hatten sich diesbezüglich schon länger voll hinter den Tierschutz gestellt und die Forderungen des Tierschutz-Volksbegehrens von 1996 unterstützt.
Aber: Nach dem Gesetzesentwurf der ÖVP wird der Tierschutz in Österreich in praktisch allen Bereichen und in praktisch jedem Bundesland verschlechtert werden. Keine Forderung des Tierschutz-Volksbegehrens wird im Gesetz realisiert!
Kein Tierschutz in der Verfassung!
Die verfassungsrechtliche Anerkennung von Tierschutz als Stattziel und von der Würde der Tiere ist die wichtigste und am wenigsten verzichtbare Forderung des Tierschutzes für dieses Bundestierschutzgesetz. In Deutschland und der Schweiz ist das bereits Reealität. Bisher gelten Tiere als Sache, obwohl jeder Mensch weiß, dass Tiere keine Sache sind. Das muss endlich anders werden!
Keine Tieranwaltschaft!
Im Tierschutz herrscht ein eklatantes Vollzugsdefizit. Tierschutzgesetze werden nicht kontrolliert und nicht vollzogen. Analog der Volksanwaltschaft oder der Umweltanwaltschaft soll deshalb eine Tieranwaltschaft dafür sorgen, dass auch im Tierschutz endlich die Gesetze eingehalten werden!
Keine finanzielle Förderung des Tierschutzes und von Tierheimen durch die öffentliche Hand!
Tierheime nehmen Tiere auf, die ausgesetzt, abgegeben oder beschlagnahmt wurden. Tiere, die niemand mehr will. Aber deswegen ist auch Bewusstseinsbildung in der Bevölkerung notwendig. Seit über 15 Jahren gehen Tierschutzvereine in die Schulen um unsere Kinder für das Leid der Tiere zu sensibilisieren. Bisher geschah diese Arbeit im Dienst der Gesellschaft völlig ehrenamtlich. Die öffentliche Hand muss Tierheime und Tierschutzarbeit unterstützen!
Keine Anpassung bestehender Betriebe an die EU-Mindestrichtlinien!
Vor allem im Nutztierschutzbereich wird Österreich mit diesem Gesetz weit hinter den internationalen Standard im Tierschutz zurückfallen. Deutschland und die Schweiz, aber auch England, Holland und Skandinavien schützen ihre Nutztiere viel besser. Dank ÖVP ist es soweit, dass die EU Österreich bereits zwingen muss, den Nutztieren wenigstens einen minimalen Schutz zu bieten. Doch nach dem neuen Gesetz sollen durch die EU-Mindestrichtlinien notwenig gewordene Umbauten von Stallungen erst dann erfolgen müssen, wenn aus anderen Gründen sowieso ein Umbau oder ein völliger Neubau erfolgt. Es muss klare Übergangsfristen für die Anpassungen geben. Sodass sich letztendlich alle an das Tierschutzgesetz halten müssen!
NEIN ZUR ÖVP!!
Ausverkauf an Agrarindustrie
ÖVP – Kein Herz für Tiere
Im Gesetzesentwurf der ÖVP werden nur die Interessen der Agrarindustrie berücksichtigt. Tiere gelten als Sachen und haben keine Lobby. Mit diesem Gesetz wird Österreich im Nutztierschutz zum Schlusslicht in der EU!
Kein Legebatterieverbot
Legebatterien sind in 5 von 9 österreichischen Bundesländern sowie in Deutland und der Schweiz verboten. Nach dem ÖVP-Entwurf sollten für alle Zeiten Legebatterien bundesweit, also auch in diesen 5 Bundesländern, wieder erlaubt werden. In der Käfighaltung haben die einzelnen Hühner in den Käfigen weniger als eine A4 Seite Bodenfläche zur Verfügung.
Kein Verbot von Vollspaltenböden
Sogenannte Vollspaltenböden für die Mast von Schweinen und Rindern, also die Haltung auf Böden mit durchgehenden Spalten ohne jegliche Einstreu wie Stroh, sind in 3 von 9 österreichischen Bundesländern verboten. Im neuen ÖVP-Entwurf sollen Vollspaltböden ohne Stroh, bei denen die Tiere über ihrem Kot leben müssen, wieder in allen Bundesländern erlaubt werden.
0,7 m² für Mastschweine
Ausgewachsene Schweine werden in den Mastbuchten nur 0,7 m² pro Schwein zugebilligt. Nach dem ÖVP-Gesetz brauchen Schweine kein Stroh, keinen Auslauf, keine frische Luft – und nur 0,7 m² Platz!
Kein Stroh vorgesehen
In der Schweine- und Rindermast ist, wenn es nach der ÖVP geht, nicht vorgeschrieben, den Tieren Stroh oder eine andere trockene, weiche oder warme Einstreu zu geben. Die Tiere müssen auf dem harten Boden liegen.
24 Hühner pro m²
in der Masthuhnhaltung sind in 8 Bundesländern heute 30 Hühner pro m² und in einem Bundesland 13 Hühner pro m² erlaubt. Im neuen ÖVP-Entwurf sollen ab sofort in ganz Österreich 24 Hühner pro m², also mehr als bisher in jedem einzelnen Bundesland, erlaubt werden.
Dauernde Anbindehaltung von Milchkühen
Der ÖVP-Entwurf sieht vor, dass Milchkühe lebenslang angekettet bleiben dürfen, sofern die Kühe an 90 Tagen im Jahr Auslauf bekommen. Dieses Auslauf darf aber untenbleiben, wenn am Betrieb nicht genügend Platz vorhanden ist oder die Nachbarschaft sich beschweren würde.
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Auch wenn man als Einzelner nicht viel tun kann, sollte man zumindest Besicheid wissen um in der Gemeinschaft etwas dagegen zu tun.
Bijou
... das Geheimnis liegt in der Sauce ... zit. Grüne Tomaten.
06.04.2004 16:00