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Leasing Lexikon

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Leasing Lexikon
Abschreibung (AFA)

Automobile sind Gegenstände des Anlagevermögens und unterliegen einer verbrauchsbedingten Abnutzung. Sie können daher während einer bestimmten Dauer von gewerblichen Nutzern steuerlich abgesetzt werden (AfA = Absetzung für Abnutzung).

Diese Abschreibungszeiten sind durch das Bundesfinanzministerium in amtlichen AfA-Tabellen festgelegt. Für Personenkraftwagen beträgt die AfA-Zeit 6 Jahre, für Lkws 9 Jahre.
Andienungsrecht

Der Vertrag mit Andienungsrecht ist eine Variante der im Autoleasing üblichen Teilamortisationsverträge mit Restwertabrechnung. Hierbei kann der Leasinggeber dem Leasingnehmer das Fahrzeug am Vertragsende andienen, d.h. verkaufen.
Anzahlung

Siehe Sonderzahlung.
Auflösung von Leasingverträgen

Ist eine wirtschaftliche Nutzung des Fahrzeugs nicht mehr sinnvoll, kann eine Auflösung des Leasingvertrags einvernehmlich erfolgen.
Betriebswirtschaftliche Vorteile

Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten lassen sich für den gewerblichen Leasingnehmer folgende Vorteile darstellen:

Leasingbeträge sind voll steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben
Es erfolgt keine Kapitalbindung
Die Liquidität bleibt erhalten
Die Kosten sind planbar
Es erfolgt bei Fuhrparkkunden eine Kostenreduktion durch Übertragung der Fuhrpark-Administration an den Leasinggeber
Ein junger Fuhrpark sichert ihre Mobilität

Der wesentliche Vorteil für den privaten Leasingnehmer ist die niedrige monatliche Belastung durch niedrige monatliche Leasing-Beträge. Ferner hat der Leasingnehmer immer ein attraktives Fahrzeug, da die Laufzeit der Leasingverträge in der Regel 24 bis 48 Monate beträgt.
Bilanzneutralität

Beim Kauf und bei der Finanzierung müssen die Kraftfahrzeuge vom gewerblichen Leasingnehmer bilanziert werden. Leasingfahrzeuge werden dagegen immer beim Leasinggeber bilanziert und erscheinen damit nicht im Anlagevermögen des Leasingnehmers.
Bonitätsprüfung

Vor dem Abschluss eines Leasingvertrages informiert sich der Leasinggeber über den Leasinginteressenten (wie bei Kreditvorgängen, Darlehen usw.). Zu einer Bonitätsprüfung gehören beim privaten Interessenten die Selbstauskunft sowie die Schufa-Auskunft. Beim gewerblichen Interessenten die Handels- und Bankauskunft sowie die Einsicht in betriebswirtschaftliche Daten.
Bürgschaft

Bürgschaften sind zur Absicherung des Leasingvertrags möglich.
Dienstleistungen

Leasingverträge werden in zunehmendem Maße durch zusätzliche Dienstleistungen erweitert, die bis zum kompletten Fuhrparkmanagement reichen. Zum Dienstleistungsspektrum der Leasinggesellschaften gehören:

Kfz-Steuer und GEZ-Service
Mietwagen-Service
Reifen-Service
Reporting-Service
Tank-Service
Technik-Service
Versicherungs-Service

Drittkäuferbenennungsrecht

Da der Leasingnehmer aus rechtlichen Gründen bei Beendigung des Leasingvertrags das Leasing-Fahrzeug nicht kaufen darf, kann er bei Verträgen mit Restwertabrechnung im Rahmen des Dritt-käuferbenennungsrechtes einen Dritten als Käufer benennen, der das Auto zum Marktwert erwerben möchte.
Eigentümer

Grundsätzlich ist die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Leasingfahrzeugs, obwohl die Zulassung auf den Leasingnehmer erfolgt. Das hat für den gewerblichen Leasingnehmer den Vorteil, dass die Objekte nicht in seiner Bilanz erscheinen und die Leasingbeträge sofort als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar sind. (siehe auch: Halter des Leasingfahrzeuges, Bilanzneutralität)
Fernabsatzgesetz

Im Juni 2000 verabschiedete der Bundestag ein neues Verbraucherschutzgesetz, das sogenannte Fernabsatzgesetz (FernAbsG), das grundsätzlich für alle Verträge gilt, die unter dem ausschließlichen Einsatz von Kommunikationstechniken angebahnt und abgeschlossen werden. Fernkommunkationsmittel in diesem Sinne sind insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk-, Tele- und Mediendienste.

Den Unternehmer verpflichtet das FernAbsG zur weitreichenden Information des Verbrauchers, betreffend:

eindeutig erkennbarer geschäftliche Zweck und Identität des Lieferanten
wesentliche Merkmale der Ware bzw. Dienstleistung,
Vertragsbeginn,
Mindestlaufzeit bei Dienstleistungsverträgen,
Zahlungs- und Lieferbedingungen,
Belehrung über das Bestehen eines Widerrufs- bzw. Rückgaberechts

Neben der Informationspflicht für den Unternehmer räumt das Fernabsatzgesetz dem Verbraucher ein besonderes Kündigungsrecht ein, (§3 FernAbsG i.V.m §361a BGB). Der Verbraucher kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Erfüllt der Unternehmer seine Informationspflichten nicht, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen und der Kunde kann sogar noch innerhalb von 4 Monaten nach Lieferung frei widerrufen.

Ein Widerrufsrecht besteht nur dann nicht, wenn die Waren auf persönliche Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind (dies gilt wohl auch für Software, die online zur Verfügung gestellt wird) oder für Waren, die schnell verderben würden.
Full Service

Die meisten Leasinggeber bieten umfassende Dienstleistungen an, bei deren Nutzung dem gewerblichen Fuhrparkbesitzer die komplette Fuhrparkverwaltung abgenommen wird.
GAP Versicherung

Dieses von vielen Leasinggesellschaften offerierte Leasingangebot bietet finanziellen Schutz beim Totalverlust Ihres Leasingfahrzeugs. Normalerweise ist der Wiederbeschaffungswert versichert. Die GAP-Versicherung (Gap = Guaranteed Asset Protection) hingegen übernimmt die Differenz zwischen Ablösewert und Wiederbeschaffungswert und verschont Sie mit unangenehmen Nachzahlungen im Schadensfall. Gewerbliche Leasingnehmer haben die Option, eine solche GAP-Versicherung für ihre gesamte Flotte durch einen Rahmenvertrag abzuschließen. Um ein häufiges Missverständnis zu vermeiden: Eine GAP-Versicherung ist kein Ersatz für eine Kaskoversicherung!
Gewährleistung

Der Leasinggeber tritt mit dem Leasingvertrag alle Gewährleistungsansprüche an Sie ab. Sie treten also gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten als Käufer auf und sind berechtigt und verpflichtet, alle Gewährleistungsansprüche wahrzunehmen.
Geldwerter Vorteil

Der geldwerte Vorteil wird nach verschiedenen Varianten ermittelt und abgerechnet. Die in der Praxis häufige 1%-Lösung steht derzeit auf dem Prüfstand der Justiz, da ein Kläger feststellen lassen will, dass der Ansatz von monatlich 1% des Brutto-Neuwagen-Listenpreises (inklusive Extras) in seinem Fall zu einer "Übermaßbesteuerung" führe.
Gebrauchtwagenleasing

Die nachstehenden Voraussetzungen beziehen sich auf das Gebrauchtwagenleasing mit der ALD Automotive und können sich von den Voraussetzungen anderer Leasinggesellschaften unterscheiden:

Sie suchen sich einen Gebrauchtwagen aus
Verkäufer des Fahrzeuges muss ein Automobilhändler sein
Das gebrauchte Fahrzeug darf nicht älter als 36 Monate sein
Die Mehrwertsteuer muss separat ausweisbar sein
Die Fahrzeugrechnung an uns muss vom Autohändler ausgestellt sein
Lassen Sie sich immer ein Angebot des Händlers geben, auf dem neben der genauen Fahrzeugspezifikation auch Erstzulassung und Kilometerstand zu entnehmen sind
Der Kaufpreis muss mindestens EUR 6.500,-- betragen
Eine Vollkaskoversicherung ist obligatorisch.

Hier bekommen Sie eine Übersicht über die möglichen Laufzeiten.
Halter des leasingfahrzeugs

Sie sind Halter des Fahrzeuges. Die Zulassung erfolgt auf Ihren Namen. Sie erwerben damit das Nutzungsrecht am Fahrzeug und sorgen für die Betriebs- und Verkehrssicherheit.
Instandhaltung

Die vom Hersteller/Importeur vorgeschriebenen Wartungsintervalle sind zur Wahrung der Garantieansprüche einzuhalten.
Kfz-Steuer und GEZ-Service

Diese beiden Positionen werden in der Regel von den Leasinggesellschaften als durchlaufende Posten mit in dem Full-Service-Angebot integriert.
Kilometervertrag

Basis dieses Vertrages ist die voraussichtliche Fahrleistung während der Vertragsdauer. Endet der Vertrag, wird das Fahrzeug zurückgegeben. Die Verwertung der Fahrzeuge erfolgt durch den Leasinggeber. Verrechnet werden nur die tatsächliche Kilometerzahl gegenüber der vertraglich festgelegten Fahrleistung sowie über den normalen Verschleiß hinausgehende Schäden am Fahrzeug. Nicht genutzte Kilometer werden dem Leasingnehmer erstattet, Mehrkilometer werden dem Leasingnehmer nach vorher vereinbarten Kilometersätzen in Rechnung gestellt. In der Regel räumen Leasinggeber eine Kilometerfreigrenze von +/- 2.500 km ein.
Laufzeit von Leasingverträgen

Die Laufzeit von Autoleasingverträgen liegt gemäß Leasing-Erlass des Bundesfinanzministeriums zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Daneben richtet sich die wirtschaftlich sinnvolle Laufzeit nach der jährlichen Fahrleistung. Es werden Leasingverträge mit einer Laufzeit zwischen 30 und 60 Monaten angeboten.
Leasing

Der Begriff stammt von "to lease" (englisch = vermieten, verpachten). Bezeichnet wird damit die zeitlich befristete Nutzung oder Gebrauchsüberlassung von Wirtschaftsgütern gegen Entgelt. Seit mehr als 30 Jahren wird Autoleasing in der Bundesrepublik angeboten. In diesem Zeitraum hat es sich als Alternative zur klassischen Finanzierung dynamisch weiterentwickelt. Mittlerweile werden weit mehr als 50% des gesamten Mobilienleasing-Volumens von Automobilen repräsentiert.
Leasingbeträge

Beim Leasing wird mit den Leasingbeträgen aufgrund der Teilamortisation nur die Differenz zwischen dem Fahrzeugpreis und dem Restwert zuzüglich Zinsen gezahlt.

Für die Gebrauchsüberlassung des Fahrzeuges und für die ggf. zusätzlich vereinbarten Leistungen werden monatlich Leasingbeträge entrichtet. Sie bleiben während der Dauer des Leasingvertrages fix und machen die Fahrzeug- bzw. Fuhrparkkosten für den Leasingnehmer zu einer überschaubaren und einfach zu kalkulierenden Größe. Leasingeber geben während der Laufzeit in der Regel lediglich solche Kostenerhöhungen an den Leasingnehmer weiter, die sich aus Veränderungen in der steuerlichen Gesetzgebung ergeben (z.B. Mehrwertsteuer, Kraftfahrzeugsteuer). Gleiches gilt für Änderungen der Versicherungsprämien beim Full Service.
Leasingerlasse

Die Leasing-Erlasse sind Richtlinien des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Behandlung von Leasingverträgen. Es handelt sich dabei um den Vollamortisationserlass für Mobilien vom 19.04.71 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 - S 2170 - 31/71) und den Teilamortisationserlass für Mobilien vom 22.12.75 (Der Bundesminister der Finanzen IV, B/2 - S 2170 - 161/75). Die Berücksichtigung dieser Erlasse sichert die steuerliche Anerkennung der juristischen und wirtschaftlichen Eigentümereigenschaft für den Leasing-Geber (Eigentümer). Hieraus ergeben sich auch die steuerlichen Vorteile für den gewerblichen Leasing-Nehmer.
Liquidität

Liquidität bedeutet Zahlungsfähigkeit. Leasing schont Ihre Liquidität, weil Sie mit den Leasingbeträgen nur für die Nutzung des Fahrzeugs zahlen und keine Vorfinanzierung nötig ist.
Mietwagenservice

Im Rahmen der zusätzlichen Dienstleistungen für gewerbliche Kunden bieten Leasinggesellschaften den Mietwagen-Service für temporär entstehenden kurzfristigen Bedarf an.
Nutzungsdauer, betriebsgewöhnliche

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer entspricht der AfA-Zeit gemäß den amtlichen AfA-Tabellen. Siehe auch Abschreibung.
Pay-as-you-earn Effekt

Die Leasingbeträge werden vom gewerblichen Leasingnehmer aus den mit dem Fahrzeug erwirtschafteten Erträgen finanziert, d. h. "Zahle, wie du verdienst".
Privatleasing

Der Vorteil beim Privatleasing liegt darin, dass Sie nicht den vollen Kaufpreis zahlen, sondern nur die Differenz zwischen Anschaffungspreis und voraussichtlichem Gebrauchtwagenwert einschließlich Zinsen. Ferner ist die Mehrwertsteuer nur auf die Leasingbeträge und die Sonderzahlung zu entrichten. Die Mehrwertsteuer auf den Restwert zahlen Sie als Leasingnehmer nicht. Privatleasing ermöglicht es Ihnen, alle Vorteile eines jungen Fahrzeuges zu nutzen:

immer den aktuellsten Sicherheitsstandard
immer die modernste Technologie
geringes Reparaturrisiko

Reifenservice

Der individuell vereinbarte Reifenersatz kann bei Reifenpartnern im gesamten Bundesgebiet bargeldlos bezogen werden.
Reportingservice

Zu fest vereinbarten Terminen werden dem gewerblichen Kunden aktuelle Daten über den Fuhrpark zur Verfügung gestellt. Siehe auch Dienstleistungen.
Restwert

Der Restwert ist eine kalkulatorische Größe, die sich am voraussichtlichen Gebrauchtwagenwert eines Leasingfahrzeugs nach Ablauf des Vertrags orientiert. Die Höhe des Restwerts ist abhängig von Fahrzeugtyp, Nutzungsart, Laufleistung und Laufzeit.
Restwertvertrag

Bei diesem Vertrag liegt die Laufzeit zwischen 30 und 60 Monaten. Aufgrund der zu erwartenden Kilometerleistung wird schon am Anfang der Restwert zum Laufzeitende festgelegt. Wird nach Ablauf des Vertrages beim Verkauf des Fahrzeuges ein Mehrerlös erzielt, erhält der Leasingnehmer gemäß dem Teilamortisationserlass 75% dieses Betrages. Bei einigen Leasinggesellschaften können die verbleibenden 25% als Mehrerlösbeteiligung in einen Anschlussvertrag eingebracht werden. Ein eventueller Mindererlös wird vom Leasingnehmer ausgeglichen.
"Sale and lease back"

Unter "Sale and lease-back" versteht man den Verkauf der eigenen Fahrzeuge an eine Leasing-Gesellschaft, wobei gleichzeitig für diese Objekte Leasingverträge abgeschlossen werden.
Sonderausstattung

Unter Sonderausstattung versteht man zusätzliche Ausstattungsdetails, die auf Wunsch des Kunden direkt ab Werk in das Fahrzeug eingebaut werden.
Sonderzahlung

Beim Privat-Leasing wird üblicherweise eine Sicherheits- bzw. Eigenleistung in Form einer Sonderzahlung vereinbart. Die Sonderzahlung verringert die Berechnungsgrundlage und somit die monatlichen Leasingbeträge. Auch bei gewerblichem Leasing kann eine Sonderzahlung vereinbart werden. Alternativ zur Sonderzahlung kann auch eine entsprechende Kaution hinterlegt werden.
Steuerliche Vorteile

Leasingbeträge sind für den gewerblichen Leasingnehmer steuerlich sofort abzugsfähige Betriebsausgaben und verringern damit die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Durch die Bilanzierung des Leasingobjektes beim Leasinggeber spart der gewerbliche Leasingnehmer darüber hinaus Kapitalsteuer. Voraussetzung für die steuerlichen Vorteile ist die Beachtung des Leasingerlasses bei der Vertragsgestaltung.

Der steuerliche Vorteil für den privaten Leasingnehmer liegt darin, dass die Mehrwertsteuer, die sonst auf den gesamten Kaufpreis fällig ist, nur für die Sonderzahlung und die Leasingbeträge berechnet wird. Die Mehrwertsteuer für den Restwert entfällt.
Tankservice

Den gewerblichen Kunden wird mit Tankkarten bargeldloses Tanken an über 10.000 Tankstellen bundesweit ermöglicht. Der Kraftstoffverbrauch und die Tankkosten werden mit dem Reporting-Service transparent und vergleichbar.
Technikservice

Technik-Service ermöglicht dem Kunden, Reparaturen, Inspektionen, AU-/HU- Gebühren und Reifenersatz bei autorisierten Werkstätten bargeldlos zu begleichen. Dieser Service schließt auch die Rechnungsprüfung durch die Kfz-Meister der Leasinggeber ein, so dass er sich nicht um die Rechnungskontrolle kümmern muss. Siehe auch Dienstleistungen.
Teilamortisation

Als Amortisation wird die planmäßige Tilgung einer Verbindlichkeit bezeichnet. Beim Kfz-Leasing erfolgt eine Amortisation nur zum Teil, da mit den Leasingbeträgen lediglich die Differenz zwischen Anschaffungspreis und voraussichtlichem Gebrauchtwagenwert inklusive Zinsen abgedeckt wird. Durch die Teilamortisation ergeben sich die attraktiven monatlichen Leasingbeträge.
Unfall

Wird der Leasingnehmer unverschuldet in einen Unfall verwickelt, so trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten im Zusammenhang mit diesem Unfall. Bei einem selbstverschuldeten Unfall kommt die Vollkaskoversicherung für die anfallenden Reparaturkosten und die Abschleppkosten bis zur nächsten Werkstatt auf.
Verbraucherkreditgesetz

Seit dem 01.01.91 ist das Verbraucherkreditgesetz in Kraft und hat das bis dahin gültige Abzahlungsgesetz ersetzt. Es dient dem Schutz der privaten Verbraucher und gewerblichen Existenzgründer u.a. bei der Aufnahme von Krediten und dem Abschluss von Leasingverträgen. Es räumt dem Verbraucher ein Widerrufsrecht innerhalb von vierzehn Tagen ein, über das er schriftlich belehrt wird und dessen Erhalt er mit seiner Unterschrift bestätigt.
Versicherung

Zu Ihrem Schutz ist es erforderlich, das Leasingfahrzeug Vollkasko zu versichern. Nur mit diesem Versicherungsschutz sind Sie bei einem Unfall durch eigenes Verschulden abgesichert. Für gewerbliche Leasingnehmer ist die Übernahme der Haftpflicht- und Kaskoversicherung des Fahrzeuges als zusätzliche Dienstleistung regelmäßig in dem Angebot der Leasinggesellschaften enthalten. Bei Einschluss dieser Dienstleistung übernehmt die Leasinggesellschaften die gesamte Schadensabwicklung und die Vorfinanzierung der Unfallreparaturkosten. Auch für Privatkunden gibt es Leasingangebote, die die Vollkasko- und Haftpflichtversicherung zu Sonderkonditionen beinhalten.
Versicherungsservice

Die meisten Leasinggesellschaften handeln für Sie günstige Konditionen aus, erstellen komplette Versicherungskonzepte, wickeln im Falle eines Falles unkompliziert rundum alle Schäden ab, vermitteln Mietwagen, machen Ansprüche beim Versicherer oder Dritten geltend u. v. m. Alternativ steigen die Leasinggesellschaften auch in für Sie bestehende Versicherungsverträge oder -konditionen ein. Siehe auch Dienstleistungen.
Vertragsformen

Man unterscheidet 3 verschiedene Vertragsformen:

Kilometervertrag
Restwertvertrag
Restwertvertrag mit Andienungsrecht

Verwarnung – Ordnungswidrigkeiten – Bußgelder

Falsch geparkt, zu schnell gefahren: Das passiert den meisten Autofahrern. Leasinggesellschaften nehmen ihren Fuhrparkkunden auf Wunsch den daraus resultierenden Verwaltungsaufwand ab. Konkret: Leasinggesellschaften nehmen die Zuordnung von Verwarnungen, Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldbescheiden zu Fahrzeug und Fahrer vor und übernehmen die Information der zuständigen Behörden.
Wartung

Die vorgeschriebenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten lässt der Leasingnehmer bei autorisierten Fachwerkstätten durchführen. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Verkehrssicherheit des Leasingfahrzeugs und der Garantieanspruch aufrechterhalten werden.
Zubehör (nachträgliches)

Hierbei handelt es sich um Zubehör, das ab Werk nicht lieferbar ist. Bei Einbau von umfangreichem Zubehör ist eine vorherige Abstimmung mit dem Leasinggeber empfehlenswert.
Zulassung

Die Fahrzeuge werden auf Ihren Namen zugelassen (Privatleasing) oder auf den Ihrer Firma (gewerbliches Leasing, Dienstwagenleasing).
31.07.2011 13:02